Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) gibt vor, dass alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Präventivkräfte für ihr Unternehmen bestellen müssen. Sicherheitsfachkräfte (SFK) sind dafür verantwortlich, die Arbeitgeber/innen über ihre rechtlichen Pflichten aufzuklären und diese bei der Erfüllung ihrer Pflichten rund um den ArbeitnehmerInnenschutz zu unterstützen.
Beratung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Belegschaftsorgane, Sicherheitsvertrauenspersonen sowie Mitarbeiter/innen
in allen Fragen rund um den Arbeitnehmerinnenschutz
Unterstützung der Arbeitgeber/innen bei der Erfüllung ihrer Pflichten in folgenden Angelegenheiten:
Bei der Unfallverhütung
Bei der Planung von Arbeitsstätten
Bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
Bei der Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und bei der Einführung von Arbeitsstoffen
Bei der Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen
In arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Angelegenheiten
Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
Bei der Organisation des Brandschutzes und der damit verbundenen Maßnahmen zur Evakuierung
Bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
Bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
Bei der Organisation von Unterweisungen
Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
Bei Verwaltungsverfahren wie der Arbeitsstättenbewilligung und der Genehmigung von Betriebsanlagen
Arbeitssicherheit und der betriebliche Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sind das A und O eines Unternehmens! Menschen sind unersetzbar. Mit einem persönlich zugeschnittenen Arbeitsschutz gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Sie auf der sicheren Seite, um Sach- und Personenschäden am Arbeitsplatz bestens zu vermeiden. Da Unternehmer für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich sind, ist die Erstellung und die Pflege eines ordnungsgemäßen, rechtlich tragenden SiGe-Dokumentes unumgänglich, welche folgende Aspekte beinhaltet
Explosionsschutzdokumente nach VEXAT
Sicherheitskennzeichnung
Psychische Belastungen
Ergonomie am Arbeitsplatz
Brandschutzkonzepte
Arbeitsplatzmessungen
Erstellen und Aktualisierung von SiGe-Dokumenten
Einhaltung der gesetzlichen Überprüfungen
Sicherheits- und Betriebsbegehungen
Sie sehen, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitersicherheit ist ein Fass ohne Boden und kann schnell Ausmaße annehmen, sowohl in finanzieller als auch in zeitlicher Ressourcenknappheit. Hier stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Ermittlung des Ist-Standes inklusive brandschutztechnischer Begehung sowie einer Sicherheitsbegehung
Erstellung eines Brandschutzplans und Brandschutzbuchs
Durchführung einer Brandalarmübung mit Evakuierungstest inklusive Dokumentation und Festlegung von Maßnahmen.
Schulung der Mitarbeiter und Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Laufende Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Brandschutzes.
Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
Jeder Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage ist per Paragraph 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 dazu verpflichtet diese regelmäßig überprüfen zu lassen. Sie sind damit nicht nur auf der sicheren Seite, sondern bekommen gleichzeitig auch wertvolle Informationen über den Ist-Stand Ihrer Betriebsanlagen.
Nicht jeder hat das notwendige Know-How oder die Zeit, um eine regelmäßige Betriebsanlagenprüfung gemäß Gewerbeordnung durchzuführen. Ich kümmere mich um die regelmäßige Überprüfung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Was wird geprüft?
Im Einklang mit § 82b der Gewerbeordnung 1994 prüfe ich:
Die Genehemigungsbescheide und deren Übereinstimmung mit den ihnen zu Grunde liegenden Projektunterlagen.
Den genehmigten Bestand in Bezug auf die tatsächliche Anlage.
Die Einhaltung aller geltenden gewerberechtlichen Vorschriften seitens der Anlage.
Ob die gemäß § 356b anzuwendenden Vorschriften ebenfalls zutreffen.
Ing. Sabine Senger