Laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber/innen dazu verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter/innen bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen, um diese Gefahren zu beseitigen, so dass es zu keinen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten kommen kann.
Bei der Gefahrenermittlung sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Die Gestaltung und Einrichtung von Arbeitsstätten
Die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmitteln
Die Verwendung von Arbeitsstoffen
Die Gestaltung von Arbeitsplätzen
Die Gestaltung von Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge sowie deren Zusammenwirken
Die Gestaltung von Arbeitsaufgaben und der Art der Tätigkeit, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation
Der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Arbeitsplatzevaluierungen sind natürlich an die ständig fortschreitenden Gegebenheiten anzupassen.
Meine Arbeitsplatzevaluierung führe ich wie folgt durch:
Begehung in Ihrem Unternehmen vor Ort
Einbindung Ihrer Mitarbeiter/innen bei der Gefahrenermittlung und möglichen Maßnahmenumsetzungen
Erstellung einer umfangreichen, grafischen Dokumentation der ermittelten Gefahren und festgelegten Maßnahmen mit einer Risikobewertung der Maßnahmen vor und nach deren Umsetzung
Erörterung der ermittelten Gefahren und festgelegten Maßnahmen mit den Arbeitgeber/innen sowie den verantwortlichen Führungskräften
Zu einer ordentlichen Arbeitsplatzevaluierung gehört auch immer ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument dazu
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